Praktika
Obgleich der Studienplan Kunstgeschichte kein Pflichtpraktikum vorsieht (Ausnahme Mono-Master "Cultural Heritage" und Mono-Master "Geschichte der textilen Künste") empfiehlt das Institut für Kunstgeschichte nachdrücklich, das Studium durch Praktika zu vertiefen. Durch Praktika können schon frühzeitig Berufsperspektiven entwickelt werden und sie eröffnen einen Einblick in Berufsfelder jenseits von Lehre und Forschung. Während des Studiums bietet sich die praktische Mitarbeit in Museen, der Denkmalpflege, dem Journalismus oder im Kunsthandel an. Bitte nehmen Sie zur Kenntniss, dass ausschliesslich Praktika an kunsthistorisch relevanten Institutionen angerechnet werden können. Nicht angerechnet werden können "Praktika" bei Privatpersonen oder bei Ein-Mann-Betrieben sowie entlohnte, berufliche Tätigkeiten.
Anrechnungsmodalitäten
Die Anrechnung von Exkursionen und Praktika an das Studium der Kunstgeschichte wird im Studienplan geregelt. Maximal die Hälfte der durch Exkursionstage geforderten ECTS-Punkte können durch Praktika ersetzt werden. Dabei entspricht eine Woche Praktikum (100%) einem ECTS-Punkt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich das Praktikum nur in einem Modul anrechnen lassen können: Entweder im Bereich „Exkursionen“ oder im Anwendungsbereich der Monomaster „Geschichte der textilen Künste“ und „Denkmalpflege und Monumentenmanagement“.
Bitte legen Sie Ihrem Gesuch eine schriftliche Bestätigung der Kunstinstitution bei, welche die Dauer, den Beschäftigungsgrad und eine Note ausweist sowie einen zwei bis vier Seiten umfassenden Bericht, in dem Sie Ihre Tätigkeiten und Erkenntnisse schildern. Ihr Gesuch um Anrechnung schicken Sie an Herrn Jakob Weber.