Fragen zum Studium

Sie haben Fragen? Wir die Antworten!

Die Einschreibung für einen BA-Studiengang (Minor und Major) am IKG erfolgt über die Immatrikulationsdienste der Universität Bern. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Universität Bern.

Voraussetzung für die Einschreibung zu einem MA-Studium am IKG ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium der Kunstgeschichte (Minor oder Major). Wenn Sie Ihren BA in Kunstgeschichte NICHT an der Universität Bern abgeschlossen haben, müssen Sie ein Gesuch um Zulassung zum MA-Studium beim Dekanat der philosophisch-historischen Fakultät stellen.

  • Informieren Sie sich sorgfältig auf der Homepage des IKG. Hier finden Sie zahlreiche nützliche Hinweise für Ihr erfolgreiches Studium.
  • Bitte tragen Sie sich baldmöglichst in die Mailingliste des IKG ein. Bitte geben Sie Ihre Campus-Account Emailadresse an. Über die Mailingliste schicken wir Informationen zu den Veranstaltungen des IKG (auch Änderungen oder Verschiebungen), zu externen Veranstaltungen wie Symposien oder Podiumsdiskussionen, sowie über mögliche Stellenausschreibungen.
  • Drucken Sie sich den Studienplan aus und entnehmen Sie diesem, welche und wie viele Veranstaltungen Sie für Ihr Studium besuchen müssen.
  • Wenn Sie Fragen haben, die Ihnen nicht über die Homepage beantwortet werden, können Sie sich an die Studienkoordination wenden.

Der Studienplan ab 1.8.2010 gilt für die Studierenden, die ihr Kunstgeschichtsstudium vor dem FS2020 begonnen haben:

 

Der Studienplan ab FS2020 gilt für alle Studierenden, die ihr Kunstgeschichtsstudium im FS2020 oder danach begonnen haben:

 

Zugehörig zu beiden Studienplänen ist der Studienplananhang:

Die Anmeldung zu allen Lehrveranstaltungen der Uni Bern erfolgt über KSL. 24 Stunden nach der Anmeldung auf KSL erhalten Sie Zugang zum entsprechenden Kurs auf ILIAS. ILIAS ist die Online-Plattform, über die Dozierende Informationen vermitteln sowie Texte und andere Unterrichtsmaterialien aufladen. Separat schreiben Sie sich in ILIAS für die Referate in Pro- und Hauptseminaren ein. Die Freigabe für Ilias erhalten Sie 24 Stunden nach der Registrierung auf KSL. Bitte melden Sie sich nur für Veranstaltungen an, die Sie tatsächlich auch besuchen oder melden Sie sich innerhalb der gesetzten Frist wieder ab, um anderen Studierenden eine Anmeldung zu ermöglichen.

Nein, Module können mit Veranstaltungen aus unterschiedlichen Semestern belegt werden. Die einzige Ausnahme ist der Besuch der Vorlesungen und Grundkurse in den Grundlagenmodulen. Diese (VL + GK) müssen stets im gleichen Semester besucht werden. Das dazugehörige Proseminar kann jedoch in einem anderen Semester belegt werden.

Empfohlen wird das Latinum oder das Latinum Helveticum.

«Latein» gilt aber auch als Sprachnachweis, falls die zur Latinumsprüfung erforderlichen Vorbereitungskurse bestanden wurden oder das Maturazeugnis «Latein» als Bestandteil des gymnasialen Curriculums ausweist (z.B. Matur mit Latein im Grundlagen- oder Schwerpunktfach).

Eine Anrechnung an das Kunstgeschichte-Studium ist nicht möglich, auch nicht innerhalb des Wahlbereichs. Sofern Sprachkurse aus dem Kursangebot der Universität Bern gewählt und erfolgreich absolviert wurden, werden sie als (extracurriculare) Zusatzleistung im Diploma Supplement ausgewiesen.

 

Ja, die Ringvorlesung BMZ gilt gleichwertig zur Vorlesung ÄK. Für die Anrechnung im Wahlbereich muss eine entsprechende Prüfung abgelegt werden. Die BMZ-Vorlesung kann nicht als Thema für die Bachelor-Prüfung (Basiswissen Kunstgeschichte) gewählt werden.

Seminararbeiten/Literaturberichte müssen vor Beginn des darauffolgenden Semesters abgegeben werden (i.d.R. Ende Januar bzw. Ende Juli). Verlängerungsgesuche müssen schriftlich begründet werden.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Kursankündigungen. Kursangebote des MonoMasterprogramms Curatorial Studies sind prinzipiell nicht für andere Studienprogramme anrechenbar. Ausnahmen sind nicht möglich; auch nicht für den BA- und MA-Wahlbereich oder den Wahlbereich Kunstgeschichte.

Ja, Vorlesungen sowie Pro- oder Hauptseminare können i.d.R. auch von Studierenden anderer Institute (Uni Bern) besucht werden; ausgeschlossen hiervon sind jedoch alle Kurse, die explizit für Mono-Masterstudierende (Curatorial Studies / Cultural Heritage / Textile Arts) angeboten werden. Wenn Sie eine Vorlesung für den Wahlbereich anrechnen lassen möchten, müssen Sie sich am Ende des Semesters entsprechend prüfen lassen. Dies gilt für alle Studierenden der Uni Bern. Informationen zur Prüfung werden in der Vorlesung bekannt gegeben.

Ja, das ist ausschliesslich im Rahmen des Schweizer Mobilitätsprogramms möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dem Portal.

Formulare (Zulassungsgesuche) anderer Universitäten werden nicht akzeptiert.

Weitere Auskunft gibt das Internationale Büro der Uni Bern.

Für alle Leistungen, die während eines Mobilitäts- oder Erasmusaufenthalts im Rahmen des Studiums an der Universität Bern erbracht werden, muss im Vorfeld ein Learning Agreement, welches den Konventionen des Instituts unterliegt, abgeschlossen werden. Leistungen, die im Rahmen eines Learning Agreements erbracht wurden, werden durch die Institute geprüft und angerechnet. Bitte lassen Sie sich den regelmässigen Besuch der Veranstaltung durch den Dozenten schriftlich bestätigen. Die Bestätigung muss die folgenden Angaben beinhalten:

  • Titel der Veranstaltung
  • Anzahl der Semesterwochenstunden
  • Anzahl der erworbenen ECTS-Punkte sowie eine
  • Note

Die Benotung der Veranstaltung ist eine zwingend notwendige Voraussetzung für die Anerkennung am IKG. Mit der Bestätigung können Sie sich die Veranstaltung von einem Assistenten am IKG anrechnen lassen.

Wenn Sie ein mehrwöchiges Praktikum an einer Kunstinstitution absolviert haben, so können Sie beim IKG ein Gesuch um Anrechnung stellen. Maximal die Hälfte der durch Exkursionstage geforderten ECTS-Punkte können durch Praktika ersetzt werden. Dabei entspricht eine Woche Praktikum (100%) einem ECTS-Punkt. Bitte legen Sie Ihrem Gesuch eine schriftliche Bestätigung der Kunstinstitution bei, die eine Note ausweist, sowie einen maximal 2 Seiten umfassenden Kurzbericht, in dem Sie Ihre Tätigkeiten und Erkenntnisse schildern. Die Unterlagen senden Sie bitte an Herrn Dr. Andrew Sears, Wiss. Assistent der Älteren Kunstgeschichte.

Mein Studium verzögert sich, denn ich

  • bin erwerbstätig
  • plane einen Auslandsaufenthalt zum Erwerb einer Fremdsprache, deren Kenntnis ich zur Zwischenprüfung nachweisen muss
  • möchte ein studienbezogenes Praktikum absolvieren
  • habe meinen Militärdienst / Zivildienst zu absolvieren
  • bin schwanger
  • habe Kinder zu betreuen
  • bin krank
  • habe einen kranken Angehörigen zu betreuen
  • habe andere wichtige Gründe.

Wenn Sie die Anforderungen für ihr Studium aus einem der genannten Gründe nicht in den dafür vorgesehenen Semestern erbringen können, wird Ihnen automatisch eine Verlängerung um 2 Semester gewährt. Sollte Ihnen dies immer noch nicht ausreichen, so stellen Sie bitte im Bachelorstudium im 8. Semester, im Masterstudium im 6. Semester ein schriftliches Gesuch um Verlängerung an das Dekanat der Phil.-hist. Fakultät. 

Auf der Bachelorstufe müssen zwei Fremdsprachen nachgewiesen werden. In der Regel genügt das Maturazeugnis (B1-B2-Niveau). Externe Sprachkurse werden ebenfalls akzeptiert. Empfohlen werden beispielsweise zwei Semester an der Universität oder auch ein mehrwöchiger Intensivkurs im fremdsprachigen Ausland. Ausschlaggebend ist jedoch in beiden Fällen die Fähigkeit, einen fremdsprachlichen wissenschaftlichen Text zu verstehen, was bei der Anmeldung zur Bachelor-/Masterprüfung geprüft werden kann. Verschiedene Sprachkurse bietet auch das Institut für Sprachwissenschaft der Universität Bern an.

Auf der Masterstufe müssen Hauptfachstudierende drei Fremdsprachen nachweisen. Nebenfach- und HKB-Studierende müssen zwei Fremdsprachen nachweisen. In der Regel genügt das Maturazeugnis (B1-B2-Niveau). Externe Sprachkurse werden ebenfalls akzeptiert. Empfohlen werden beispielsweise zwei Semester an der Universität oder auch ein mehrwöchiger Intensivkurs im fremdsprachigen Ausland. Ausschlaggebend ist jedoch in beiden Fällen die Fähigkeit, einen fremdsprachlichen wissenschaftlichen Text zu verstehen, was bei der Anmeldung zur Bachelor-/Masterprüfung geprüft werden kann. Verschiedene Sprachkurse bietet auch das Institut für Sprachwissenschaft der Universität Bern an.

Nein. Nach dem Grundsatzentscheid des Vizerektors Lehre (Nov. 2007) können Sprachkurse grundsätzlich nicht an Bachelor- oder Master-Studienprogramme angerechnet werden, auch nicht innerhalb des Wahlbereichs. Das erfolgreiche Absolvieren der Kurse wird aber als (extracurriculare) Zusatzleistung im Diploma Supplement ausgewiesen.

Beim Dekanat der Phil.-hist. Fakultät auf schriftliche Anfrage.

Bitte konsultieren Sie die Homepage des Dekanats der philosophisch-historischen Fakultät.

Als erstes müssen Sie sich im Dekanat Ihr BA-Diplom ausstellen lassen (Siehe auch auf der Seite des Dekanats). Danach müssen Sie sich zum Masterstudium immatrikulieren (Abteilung «Zulassung, Immatrikulation und Beratung», Universität Bern). Zwar ist es möglich, im 6. Semester vereinzelt Masterleistungen in Form von Vorlesungen, Hauptseminaren oder Exkursionstagen zu erbringen. Doch können Sie nach bestandener BA-Prüfung nicht «automatisch» Ihr Studium mit Veranstaltungen des MA-Programms fortsetzen.

Bitte beachten Sie hierzu die Informationen auf der Homepage des Dekanats der philosophisch-historischen Fakultät.

Im Wahlbereich Kunstgeschichte können grundsätzlich alle vom IKG angebotenen Lehrveranstaltungen unabhängig von der Bindung an einen Studienbereich sowie auch von der Form der angebotenen Veranstaltung (VS, PS, HS, Ü) angerechnet werden. Die Veranstaltung muss aber benotet sein. Ausgenommen sind für Studierende eines Masterstudienprogramms Bachelor-Veranstaltungen (Proseminare), sowie die Veranstaltungen der spezialisierten MonoMaster Studienprogramme (z.B. Kurse), sofern in der Ausschreibung nichts anderes vermerkt ist. Wenn Sie in einem MonoMaster-Studienprogramm immatrikuliert sind, können die zusätzlich besuchten Kurse dieses Programms im Wahlbereich Kunstgeschichte angerechnet werden. Grundkurse können grundsätzlich nicht im Wahlbereich Kunstgeschichte angerechnet werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie nicht mehr als 20% von den Sitzungen pro Semester abwesend sein dürfen. Andernfalls treten Sie mit den Dozierenden in Kontakt.